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Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (LkSG)
Pflanzen-Kölle bekennt sich zu der unternehmerischen Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte. Wir verpflichten uns zur Wahrung der Menschenrechte im eigenen Geschäftsbereich sowie in unseren Lieferketten und betroffenen von Menschenrechtsverstößen Zugang zu Abhilfe zu ermöglichen.
Ziele
Die im Sinne des LkSG beschriebene menschrechtliche und umweltbezogene
- Risiken vorzubeugen
- Risiken zu minimieren
- Verletzungen zu beenden, die entlang der Lieferkette durch das wirtschaftliche Handeln entstanden sind.
Die Lieferkette
Die Lieferkette bezieht sich auf alle Produkte und Dienstleistungen von der Herstellung bis zur Lieferung. Sie umfasst:
- das Handeln des eigenen Geschäftsbereichs
- unmittelbare Zulieferer
- mittelbare Zulieferer